Probemonat und Kosten
Die ersten vier Unterrichtswochen bilden einen Probemonat. Sie können bis zum Beginn der 5. Unterrichtswoche kündigen. Danach ist eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund möglich (Krankheit, Umzug).
Die 12 Monate von Oktober bis September werden durchgehend bezahlt – unabhängig von den Ferien und dem unterrichtsfreien Monat September. Bei späterem Unterrichtsanfang werden weniger Kalendermonate berechnet.
Für Familien, die sich die vollen Kursgebühren nicht leisten können, aber ihrem Kind die Bildung ermöglichen wollen, sind Sonderregelungen möglich. Bitte besprechen Sie Ihre Situation persönlich.
Bitte lesen Sie die AGB und die Datenschutzerklärung aufmerksam durch. Änderungen und Kündigungen müssen schriftlich per E-Mail erfolgen.